AGB

Verkaufs- und Lieferbedingung

1.Vereinbarung

Mit Ihrer Annahme unseres Angebotes oder mit unserer Annahme Ihrer Bestellung sind unsere Geschäftsbedingungen vereinbart und Gegenstand der Lieferverträge.

Wir anerkennen mündliche Abreden, andere Vereinbarungen oder abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2.Angebote/Auftragsbestätigung

Angebote von aqua-vogt.de gmbh und alle Teile ihres Inhaltes und ihrer Unterlagen sind freibleibend. Der Vertrag wird mit unserer schriftlichen Bestätigung des Auftrages geschlossen. Für Irrtümer, die durch eine mangelhafte Bestellung entstehen, sind wir nicht haftbar. Die in der Auftragsbestätigung genannten Maße, müssen vom Besteller geprüft werden. Bestätigte Maße  sind, wenn kein schriftlicher Einspruch erhoben wurde bindend.

3.Preise

Die Preise richten sich an die jeweils gültigen aqua-vogt .de -Preisliste

Unsere Verkaufspreise werden zuzüglich der im Moment gültigen MWST berechnet und basieren auf den beim Vertragsabschluss maßgebenden Materialpreisen, Löhne und sonstigen Kosten. Ändern sich diese Kosten bevor der Auftrag abgewickelt werden kann, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzuheben.

 Alle Preise verstehen sich ab Werk.  Zusätzliche Kosten für allfällig erforderliche Änderungen trägt der Besteller

- wenn die vom Besteller zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen

-  Projektänderungen vorgenommen werden

- der Besteller Umstände nicht mitgeteilt hat, die den Einsatz anderen Materials und/oder eine andere Ausführung erfordern.

.4. Lieferungen

 Der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers, auch wenn dieser durch unsere Fahrzeuge erfolgt. Zum Entladen des Fahrzeuges sind vom Auftraggeber kostenlos Hilfskräfte und Hilfsmittel zu stellen.

5. Montage, Inbetriebnahme

Sämtliche Erd-, Maurer-, Schreiner-, Elektriker-, Maler und Schlosserarbeiten sind durch den Besteller auf seine Kosten auszuführen. Die Verrechnung des gelieferten Materials und der aufgewendeten Zeit erfolgt aufgrund der im einzelnen Vertrag enthaltenen Abreden. Mehrleistungen werden nach dem Aufwand berechnet. Wird die Ausführung der Anlage zu einer Pauschalsumme verabredet, so hat der Besteller für alle nicht von der Fa. aqua-vogt.de zu vertretenden Verzögerungen und Unterbrechungen in Montage oder Inbetriebnahme sowie auch für alle Mehrarbeiten entsprechend aufzukommen.

Die Inbetriebnahme hat, sofern nicht anders vereinbart, im Beisein eines Vertreters oder Fachhändler der Fa. aqua.vogt zu erfolgen. Wird die Anlage durch den Besteller oder einen Dritten in Betrieb genommen, so lehnt die Fa. aqua-vogt.de jegliche Haftung ab. Dasselbe gilt für Probeläufe. Der Besteller trägt alle zusätzlichen Kosten, es sei denn, die Fa. aqua-vogt.de treffe nachweisbar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Lieferfristen

Diese werden nach bestem Ermessen genannt.

Überschreitungen der angegebenen Lieferzeit berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Schadensersatzforderung. Eine von uns übernommene Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen wird aufgehoben durch Ereignisse höherer Gewalt, wozu zum Beispiel Kriegsfall, Mobilmachung, Betriebsstörungen jeder Art, Streiks, Ausschuss eines Arbeitsstückes, sowohl im eigenen Werk als auch bei einem unserer Lieferanten, zu rechnen sind.

Die Lieferfrist beginnt, wenn alle technischen Fragen einwandfrei geklärt sind und schriftlich bestätigt vorliegen.

7. Mängelrügen

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber 1 Woche nach Erhalt unserer Ware gerügt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist uns ohne Verzug schriftlich zu melden. Dabei empfiehlt sich Bildmaterial zuzusenden oder zu mailen.

8. Haftung für Mängel aus Lieferungen

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Schäden wie folgt:

Für alle aqua-vogt.de Produkte gelten die jeweils gesetzlichen Fristen wenn diese nachweisbar in Folge eines von uns zu vertretenden Fehlers unbrauchbar, oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. aqua-vogt.de leistet Gewähr dadurch, dass die beanstandeten Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen ausgebessert oder neu geliefert werden. Keine Gewähr bzw. Haftung für Schäden wird übernommen, wenn das aqua-vogt.de Produkt ungeeignet oder unsachgemäß verwendet wurde, fehlerhaft montiert wurde oder wenn die gesamte Installation nicht durch einen Fachbetrieb ausgeführt wurde, eine fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere durch übermäßige Beanspruchung des aqua-vogt.de Produktes vorliegt. Wenn die Anlage nicht im Originalzustand , wie von uns geliefert belassen und montiert wurde, sondern techn. Abänderungen oder Änderungen an der Steuerung vorgenommen wurden.  Ebenfalls ausgeschlossen sind Abnutzung und Beschädigung wegen sandhaltigen , inkrustierenden oder verunreinigten Wassers, Korrosionen, Errosionen, Kavitation, Wasserschäden und dergleichen, sowie andere nicht von der Fa. aqua-vogt.de zu vertretende Gründe wie höhere Gewalt, Hagel etc. Ferner fallen die notwendigen und vorgeschriebenen Serviceleistungen nicht unter die Garantiepflicht.  Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. Die uns nach mit billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach   Verständigung mit uns in der Form zu ermöglichen, dass wir hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit erhalten. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. Für die Ersatzlieferung und Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand.

Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. aqua-vogt.de kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

9. Annullierung und Rücksendung

Schwimmbadabdeckungen und Solarabsorber sind von der Rücknahme ausgeschlossen, da es sich hier um Sonderanfertigungen, die speziell auf Kundenwunsch gefertigt werden, handelt.

10. Bestellungen

Wir sind berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

11. Reparaturen

Zur Reparatur kostenfrei eingesandter Ware wird geprüft und gegebenenfalls instand gesetzt. Mit der Einsendung der Ware verpflichtet sich der Einsender zur Zahlung der Reparaturkosten. Ein Kostenvoranschlag erfolgt nur auf vorherige Anforderung.

12. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 %  Skonto. Dieser kann nur dann gewährt werden, wenn auf dem Konto des Käufers keine fälligen Beträge offen stehen. Bei Fristüberschreitung werden, vom Tag der Fälligkeit ab, Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Monat fällig.

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so steht der Firma aqua-vogt.de das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen und noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Bestellers einzustellen.

13. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (Saldoforderung) einschließlich derjenigen aus der Hergabe von Wechseln und Schecks restlos beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden gezeichnete Warenlieferungen gezahlt wird. Wird die von uns gelieferte Ware weiterverkauft, so gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware dient der erste Gegenstand zur Sicherung unserer Forderung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis  der anderen verarbeiteten Waren zu.

14. Datenschutz-Information

Die Kundendaten werden von uns zur Zurede der Auftragsabwicklung gespeichert.

15. Erfüllungsort u. Gerichtsstand

Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.

Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Bei Auslandsgeschäften haben wir jedoch das Recht, eine etwaige Klage auch vor dem für den Geschäftssitz des Bestellers zuständigen Gericht zu erheben. Grundsätzlich kommt in allen Fällen Deutsches Recht zur Anwendung mit der Ausnahme in den Ländern, in denen es aufgrund ausländischer Gesetze nicht zur Anwendung des Deutschen Rechts kommen kann. In diesen Fällen ist das gültige Recht des betreffenden Landes zur Anwendung zu bringen.

16. Allgemeines

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so ist nur der jeweils nichtige Teil nichtig oder unwirksam. Die übrigen Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen bleiben wirksam.

17. Gewährleistung

Gewährleistung – und Garantiedauer

Für die kmpl. Schwimmbadabdeckungen und Solarabsorber.

24 Monate vom Abgang ab Werk gerechnet

Gewährleistung erlischt bei:

Schäden durch Missachten der Betriebsvorschrift und ungeeigneter Betriebsmittel.

Wenn durch Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Änderungen oder

Reparaturen an unseren Produkten vorgenommen werden

Gewährleistungsarbeiten bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.

Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich schriftlich und mit Bildmaterial sofort nach Erkennen angemeldet werden.

Bei marmorierten Rollläden die speziell angefertigt werden, kann es sein, dass es bei Nachbestellungen zu Farbabweichungen kommt. Dies ist kein Grund zur Reklamation.